· Fachbeitrag · Kaution
Verschärfung von Konditionen für Bankbürgschaft
| Die Geschäftsgrundlage für eine vom Mieter als Sicherheit zu stellende „selbstschuldnerische Bankbürgschaft“ entfällt nicht deshalb, weil die Bank für die Bürgschaft infolge der Finanzmarktkrise in 2008 nicht mehr Zahlung einer monatlichen Gebühr (Avalzinsen), sondern die Hinterlegung eines der Bürgschaft entsprechenden Betrags auf einem ihrer Konten verlangt. |
Die Verschärfung der Bankkonditionen für eine Sicherheitenstellung stellt eine Leistungserschwerung für den Mieter dar, die in sein Risiko fällt, da er für die Finanzierung und das Fehlen ausreichender Mittel einzustehen hat (KG 5.11.12, 8 U 171/11, Abruf-Nr. 123781)
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37116440