20.02.2017 · Fachbeitrag · Kautionsrückzahlung
Mängel müssen im Übergabeprotokoll festgehalten sein
| Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kautionsrückzahlung aufgrund entstandener Kosten für die Einholung eines Schimmelgutachtens und die Beseitigung von Schimmel zu verweigern, wenn diese Mängel nicht im Übergabeprotokoll festgehalten worden sind. |
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