22.09.2022 · Nachricht · Kündigung
Kündigungssperrfrist auch bei Teileigentum
| Die Sperrfrist des § 577a Abs. 1 BGB löst nur bei der Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum für den Erwerber die dreijährige Wartefrist für Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung aus. Dass zuvor bereits Teileigentum bestand, hebt die Sperrfrist nicht auf (AG Mettmann 11.5.22, 27 C 274/21, Abruf-Nr. 230910 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig