Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.09.2022 · Nachricht · Kündigung

    Kündigungssperrfrist auch bei Teileigentum

    | Die Sperrfrist des § 577a Abs. 1 BGB löst nur bei der Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum für den Erwerber die dreijährige Wartefrist für Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung aus. Dass zuvor bereits Teileigentum bestand, hebt die Sperrfrist nicht auf (AG Mettmann 11.5.22, 27 C 274/21, Abruf-Nr. 230910 ). |