· Fachbeitrag · Kündigung
So können Sie prüfen, ob Sie Messie-Mietern kündigen können
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Mieter mit einem Messie-Syndrom werden für Vermieter zum Problem, wenn sie dadurch ihre Wohnung erheblich vernachlässigen. Der Beitrag erläutert, was Sie bei einer Kündigung beachten müssen. |
1. Kündigung von Messies
Bemerkt der Vermieter, dass sich die Wohnung infolge von Vermüllung in einem verwahrlosten Zustand befindet, kommt möglicherweise eine Kündigung des Mieters in Betracht. Infrage kommt zunächst eine ordentliche Kündigung wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Unter Umständen ist auch eine fristlose Kündigung wegen eines wichtigen Grundes nach § 543 Abs. 1 BGB zulässig.
2. Beispiele aus der Rechtsprechung
Wann die Nutzung einer Mietwohnung als vertragswidrig oder vertragsgemäß anzusehen ist, wird an den folgenden Beispielen aus der unterinstanzlichen Rechtsprechung deutlich.
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