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  • 07.02.2022 · Nachricht · Kündigung

    Zimmer in Studentenwohnheim: keine vorzeitige Kündigung

    | Liegen die Voraussetzungen eines Studentenwohnheims nach § 549 Abs. 3 BGB vor, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung – weder bei einem Studienabbruch wegen Krankheit, noch wegen einem pandemiebedingten Wegfall von Präsenzveranstaltungen an der Hochschule (AG Kehl 4.1.22, 4 C 158/21, Abruf-Nr. 227411 ). |