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  • 21.12.2022 · Nachricht · Lärmstörung

    Sozialadäquaten Lärm muss Wohnungsnachbar hinnehmen

    | Ein Wohnungsmieter muss sozialadäquaten Lärm eines Wohnungsnachbarn hinnehmen. Es besteht keine Pflicht, jedes störende Geräusch zu vermeiden (AG Singen 29.4.22, 1 C 235/21, Abruf-Nr. 232587 ). |