01.07.2019 · Nachricht · Mehrere Mieter
Rüge unzulässiger Miete muss von allen Mietern erhoben werden
| Eine Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB ist nur wirksam, wenn sie von allen oder für alle Mieter erklärt wird. Das LG Berlin erteilte der Gegenauffassung eine Absage, die auch bei einer Mietermehrheit die Rüge eines Mieters für ausreichend erachtet. |
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