26.07.2024 · Nachricht · Mieterhöhung
Kein selbstständiges Beweisverfahren zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
| Es ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens klären zu lassen. Die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ist Aufgabe des Vermieters. Bei einer Begründung per Gutachten muss er auch die Kosten tragen. Der Vermieter darf die ihm gesetzlich obliegende Pflicht der Mieterhöhungsbegründung nicht im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens auf das Gericht abwälzen (AG Hamburg 16.1.24, 49 H 3/23, nrkr., Abruf-Nr. 242681 ). |
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