22.05.2019 · Nachricht · Mieterhöhung
Mietpreisbremse Baden-Württemberg und NRW unwirksam
| In Mietstreitigkeiten überprüfen die Zivilgerichte eine Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 556d Abs. 2 BGB inzidenter auf ihre Rechtmäßigkeit (so BVerfG 14.4.16, 1 BvR 243/16 und BGH 4.11.15, VIII ZR 217/14, Abruf-Nr. 182928 ). Zu diesem Themenkreis liegen zwei neue Entscheidungen vor. |
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