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  • · Nachricht · Mieterhöhung

    WC an der Wand und Handtuchwärmer erhöhen den Wohnwert

    | Ein an der Wand hängendes WC und ein Heizkörper als Handtuchwärmer/ trockner sind wohnwerterhöhende Merkmale ( LG Berlin 2.3.17, 67 S 375/16, Abruf-Nr. 194941 ). |

     

    Nach Auffassung des LG ist die neue Ausstattung des Bades als positiv zu bewerten. Zwar lag hier auch das Negativmerkmal „nicht überwiegend geflieste Wände“ vor. Jedoch überwiegen mit dem wandhängenden WC und dem Strukturheizkörper als Handtuchwärmer die wohnwerterhöhenden Merkmale.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 128 | ID 44741558