· Fachbeitrag · Mietgebrauch
Hausordnung: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Vermieter bei Verstößen des Mieters
von RA Markus Wolf, Düsseldorf
| Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, muss der Vermieter reagieren. Der folgende Beitrag zeigt, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen und wie der Konflikt bei widersprüchlichen Regelungen in der Gemeinschaftsordnung einer WEG und im Mietvertrag gelöst werden kann. |
1. Gemeinschaftsordnung und Mietvertrag im Widerspruch
Wie bereits in MK 12, 50 dargestellt, kann es, wenn der vermietende Sondereigentümer die für die Eigentümergemeinschaft geltende Hausordnung im Mietvertrag mit seinem Mieter nicht ausdrücklich vereinbart, zu Differenzen zwischen dem, was der Mieter nach dem Mietvertrag darf und dem, was nach der Hausordnung der Gemeinschaft erlaubt ist, kommen.
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Der Mieter weigert sich, die ihm mietvertraglich gestattete Haltung eines Hundes aufzugeben, obwohl die Hausordnung der WEG Hundehaltung wirksam untersagt. |
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