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  • 16.10.2017 · Nachricht · Mietminderung

    Lärm von Flüchtlingsheim: Minderung von acht Prozent zulässig

    | Lärm von einem Flüchtlingsheim, der so stark ist, dass der Balkon nicht genutzt und die Fenster nicht geöffnet werden können, rechtfertigt in den Sommermonaten eine Mietminderung um acht Prozent. In den Wintermonaten stellt dies jedoch keinen Mangel dar (AG Berlin-Wedding 13.3.17, 9 C 46/16, Abruf-Nr. 197068 ) |