· Nachricht · Mietminderung
Nervender Marder spart Miete
| Stört ein im Dachboden lebender Marder die Nachtruhe des im Dachgeschoss wohnenden Mieters regelmäßig durch laut wahrnehmbares Schreien und Kratzen, ist der Mieter zu einer Minderung der Miete um zehn Prozent berechtigt (AG Augsburg 27.9.16, 72 C 2081/16, Abruf-Nr. 198283 ). |
Weiterführender Hinweis
- Zum Befall mit Silberfischen als Mangel der Kaufsache, MK 14, 19
Quelle: Ausgabe 01 / 2018 | Seite 2 | ID 44965937