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  • 01.07.2022 · Nachricht · Mietzahlung

    Keine vereinbarte Herabsetzung der Miete durch Vermieterversehen

    | Teilt der Vermieter dem Mieter versehentlich in einem Schreiben eine neue Aufschlüsselung der Mietstruktur mit, bei der die mietvertraglich vereinbarte Miete deutlich unterschritten wird und der mitgeteilte Betrag unerklärlich ist, ist in diesem Fehler kein Angebot auf eine Vertragsänderung zu sehen, die der Mieter ausdrücklich oder stillschweigend annehmen könnte (AG Freiburg 22.4.22, 4 C 260/21, n. rkr., Abruf-Nr. 229640 ). |