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  • · Nachricht · Nebenkosten

    Keine Nachforderung ohne Abrechnung

    | Das Ende des Mietverhältnisses bedeutet nicht automatisch das Ende aller Forderungen. Der Klassiker ist sicher die (letzte) Nachforderung für Nebenkosten. Die Nachforderung wird selten vergessen, wohl aber die Nebenkostenabrechnung ‒ teils mit haarsträubenden Begründungen. |

     

    • Der Fall

    Das Mietverhältnis ist beendet, die frühere Vermieterin V verlangt noch 500 EUR Nebenkosten vom früheren Mieter M. Eine Nebenkostenabrechnung lehnt V u. a. aus Datenschutzgründen ab. M bittet Sie um Rat.

     

    Nach § 556 Abs. 3 S. 1 BGB muss der Vermieter über vorausgezahlte Betriebskosten jährlich abrechnen. Jährlich bedeutet ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Ist dieser das Kalenderjahr 2018, muss der Vermieter also spätestens bis Ende 2019 abrechnen. Hält er die Abrechnungsfrist nicht ein, ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Auch wenn das Mietverhältnis beendet ist, kann der Vermieter noch eine Nachzahlung fordern. Diese einfach nur zu verlangen, reicht aber nicht. Er muss innerhalb der Jahresfrist eine Abrechnung übersenden, die als Mindestanforderungen die