· Fachbeitrag · Pferdepensionsvertrag
Beiderseitige Kündigungsfrist von acht Wochen ist AGB-fest
von RiOLG a.D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Müssen Pferdehalter ihre Pferde auf einer Reitanlage unterbringen, wird hierzu mit dem Betreiber meist ein formularmäßiger Pferdeeinstell- bzw. Pensionsvertrag geschlossen. Zu den besonders streitträchtigen Bereichen zählen hierbei die Vergütungshöhe und die Vertragslaufzeit. Der BGH klärt, ob eine beiderseitige Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende formularmäßig vereinbart werden kann. |
Sachverhalt
Die Beklagte hatte ihre beiden Pferde seit 2/2012 aufgrund von „Pferdeeinstellungsverträgen“ für eine monatliche Vergütung in Höhe von je 650 EUR auf dem Hof des Klägers eingestellt. Die gleichlautenden Formularverträge haben auszugsweise den folgenden Inhalt:
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§ 1 Vertragsgegenstand: Für die Einstellung des Pferdes … wird in dem Stallgebäude der Reitanlage Hofgut S. eine Box gemietet … § 2 Vertragsdauer, Kündigung: Der Vertrag beginnt am … und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (…) Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (…). Der Einsteller ist berechtigt, sein Pferd jederzeit (bereits vor Vertragsablauf) wieder an sich zu nehmen. Die vorzeitige Abholung berührt nicht die Verpflichtung, den Mietpreis in voller Höhe bis zum Vertragsende zu zahlen. § 3 Folgende Leistungen sind im Pensionspreis enthalten: Vermietung der Pferdebox und Nutzung gemäß § 1, Lieferung von Einstreu (Häckselstroh), Lieferung von Kraftfutter (Hafer, Pellets, Müsli) bis zu 5 kg pro Tag, Lieferung von Heu ca. 6 bis 8 kg tgl. oder Silage und Wasser, Entmistung (…). |
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