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  • · Nachricht · Räumungsanspruch

    Eigenbedarf zwischenzeitlich entfallen: keine Räumung

    | Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt (LG Berlin 19.1.19, 67 S 9/18). |

     

    Nach Auffassung des LG Berlin liegt ein solcher zur Anwendung des § 242 BGB führender Wegfall des Kündigungsgrundes auch vor, wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Nutzungswille des Vermieters bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr von der konkreten Absicht zur alsbaldigen Umsetzung getragen wird. Im dortigen Fall waren die ursprünglichen beruflichen und privaten Pläne der Vermieterin, die den Eigenbedarf begründeten, aufgrund eines erlittenen Arbeitsunfalles bis weit über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auf unabsehbare Zeit ungewiss geworden.

    Quelle: ID 45800100