· Fachbeitrag · Schönheitsreparaturen
Neues vom BGH: Starre Fristen und Auslegung
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
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Sachverhalt
Die Schadenersatzklage wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen hatte in zweiter Instanz Erfolg. Das Revisionsverfahren ist nach Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt. Der Formularmietvertrag lautet:
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