23.08.2013 · Fachbeitrag · Schriftformerfordernis
Formzwang gilt auch für die Ausübung der Verlängerungsoption
| Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf eine Verlängerungsoption, wenn dadurch eine längere Vertragsdauer als ein Jahr entsteht. Sie gilt nach wohl überwiegender Auffassung auch für die Ausübung einer Verlängerungsoption. |
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