· Nachricht · Stromkosten
Was jetzt zählt: Aktuellen Zählerstand ablesen und mitteilen
| Jetzt greifen die ersten Entlastungen, die die Bundesregierung angesichts steigender Verbraucherkosten angeschoben hat. Auch die Stromkosten sinken, da zum 1.7.22 die EEG-Umlage weggefallen ist. Das sind 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde. Es lohnt sich, den Zählerstand zu notieren bzw. abzufotografieren. |
Vor allem Haushalte, die auch mit Strom heizen bzw. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen nutzen, sollten den Zählerstand nun ablesen. Denn diese Gruppe hat über das gesamte Jahr einen ungleichmäßigen Verbrauch, sodass der Energieversorger den genauen Zählerstand zur Jahresmitte kennen sollte. Wer diesen noch nicht abgelesen hat, sollte dies nun noch rasch erledigen. Vielen Energieversorgern kann der Zählerstand digital per Online-Formular oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Liegt dann später die Stromabrechnung des Energieversorgers vor, lohnt sich ein genauer Blick hinein. Der durch die wegfallende EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) günstigere Bezugspreis ist in der Abrechnung deutlich auszuweisen. So lässt sich dann auch prüfen, ob der Energieversorger die übermittelten Zählerstände berücksichtigt und das gesamte Bezugsjahr korrekt abgerechnet hat.
Weiterführende Hinweise
- - Gaslieferung: Kein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter, MK 22, 103
- - Heizkostennovelle: das Wichtigste zu § 5 HeizkostenV, MK 22, 91