23.08.2013 · Fachbeitrag · Teilkündigung
Unterschiedliche Kündigungsfristen in Wohnraum- und Garagenmietvertrag
| Unterschiedliche Kündigungsfristen in einem Wohnraum- und einem Garagenmietvertrag lassen, selbst wenn beide Mietobjekte auf einem Grundstück liegen, darauf schließen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien kein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage vorliegen soll (BGH 9.4.13, VIII ZR 245/12, Abruf-Nr. 132635 ). |
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