19.07.2022 · Nachricht · Untermiete
Kein Anspruch auf Untervermietung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
| Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf eine Untervermieterlaubnis, die im Widerspruch zu den Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten steht. Diese binden auch den Mieter, der im Verhältnis zum Untermieter als Vermieter anzusehen ist (LG Berlin 26.4.22, 65 S 221/21, Abruf-Nr. 229979 ). |
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