24.08.2015 · Fachbeitrag · Untermietverhältnis
Wer Vorauszahlungen erhält muss auch abrechnen
| Hat ein Untermieter monatliche Vorauszahlungen an den Hauptmieter zu entrichten, ist der Hauptmieter auch verpflichtet, eine eigene Abrechnung über die Nebenkosten zu erstellen. Ein einfaches Durchreichen der Hauptvermieterabrechnung ohne jegliche Anmerkungen ist grundsätzlich unzulässig (AG Lichtenberg 24.6.15, 2 C 381/14, Abruf-Nr. 145185 ). |
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