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  • · Nachricht · Untervermietung

    Airbnb-Vermietung ist Verstoß gegen den Mietvertrag

    | Die Vermietung einer angemieteten Wohnung über Airbnb begründet eine Pflichtwidrigkeit, die nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann. Dies gilt auch, wenn die Weitervermietung durch einen Untermieter erfolgt; dessen Verhalten muss sich der Mieter gem. § 278 S. 1 BGB zurechnen lassen (LG Berlin 3.7.18, 67 S 20/18, Abruf-Nr. 202895 ). |

     

    Ob im Fall einer unbefugten Gebrauchsüberlassung eine fristlose oder fristgemäße Kündigung gerechtfertigt ist, ist nach einer umfassenden Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Der Pflichtverletzung des Mieters kann es an hinreichendem Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits erhebliche Pflichtverletzungen zur Last fallen.

     

    Derartige schwerwiegende Pflichtverletzungen auf Vermieterseite sind anzunehmen, wenn der Vermieter bzw. seine Hausverwaltung selbst die Mietsache zum Schein über Airbnb anmietete, sich die Schlüssel von einem Dritten übergeben ließ, sodann die Wohnung öffnete und betrat und die Räume der Wohnung bis in die Schlafräume hinein ausführlich fotografierte; damit griff er in grundlegende Rechte des Mieters gem. Art. 13 und Art. 2 GG ein.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 165 | ID 45399673