· Fachbeitrag · Urkundenprozess
Betriebskostennachforderungen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
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Sachverhalt
Der Mietvertrag über eine Dachgeschosswohnung, der keine Flächenangaben enthält, bestimmt:
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Die Betriebskosten werden anteilig nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Mietsache zur Gesamtwohnfläche des Anwesens abgerechnet. Soweit der tatsächliche Verbrauch für Energie und Wasser gesondert erfasst ist, wird dieser der Abrechnung zugrunde gelegt. Heiz- und Warmwasserkosten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der HeizkV, abgerechnet. |
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