· Fachbeitrag · Vertragsgemäße Nutzung
Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| In Mehrfamilienhäusern kommt es oft vor, dass Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden. Darüber beschweren sich Mitmieter schnell, z. B. weil ihnen der Kinderwagen im Weg steht. Manche sorgen sich dabei auch, wie es bei einem Brand aussieht. |
1. Allgemeines
Mieter dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, soweit dies eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Zur Mietsache gehören neben der Wohnung auch die Gemeinschaftsflächen, wie das Treppenhaus.
2. Grundsatzentscheidung des BGH
Hierzu hat der BGH (en passant) klargestellt: Ein Mieter darf einen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, wenn er darauf angewiesen ist und die Größe des Treppenhauses das Abstellen zulässt. Im Fall des BGH hatte ein Vermieter einem Unternehmen untersagt, die für die Mieter bestimmten Telefonbücher im Eingangsbereich des Treppenhauses abzulegen. Der Vermieter habe keinen solchen Anspruch aus § 1004 BGB. Denn die Ablage der Bücher gehörte hier zum Mitbenutzungsrecht des Mieters, da die Mieter mit dem Empfang einverstanden waren. Dieses Recht richtet sich, wenn es keine weitere Vereinbarung gibt, danach, welche Nutzung üblich ist (10.11.06, V ZR 46/06, WuM 07, 29).
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