20.08.2021 · Nachricht · Vorenthaltung der Mietsache
Vermieter kann „Marktmiete“ als Nutzungsentschädigung verlangen
| Bei einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe derjenigen Miete verlangen, die bei einer Neuvermietung erzielt werden kann (AG Brandenburg 16.6.21, 31 C 51/20, Abruf-Nr. 223485 ). |
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