21.03.2017 · Fachbeitrag · WEG
Die Abrechnung über Betriebskosten in einer Zweier-WEG verlangt nicht notwendig einen Beschluss
| Ist in einer Zweier-WEG ein Verwalter nicht bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss über die Jahresabrechnung nicht möglich, kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Beschluss aus GoA gem. §§ 683, 670 BGB von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen. Die Zahlung der gemeinsamen Lasten entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und bei den Ausgaben für Steuern, Versicherung etc. handelt es sich regelmäßig um notwendige Ausgaben im gemeinschaftlichen Interesse (LG Dortmund 3.2.17, 17 S 125/16, Abruf-Nr. 192575 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig