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  • 21.03.2017 · Fachbeitrag · WEG

    Die Abrechnung über Betriebskosten in einer Zweier-WEG verlangt nicht notwendig einen Beschluss

    | Ist in einer Zweier-WEG ein Verwalter nicht bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss über die Jahresabrechnung nicht möglich, kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Beschluss aus GoA gem. §§ 683, 670 BGB von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen. Die Zahlung der gemeinsamen Lasten entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und bei den Ausgaben für Steuern, Versicherung etc. handelt es sich regelmäßig um notwendige Ausgaben im gemeinschaftlichen Interesse (LG Dortmund 3.2.17, 17 S 125/16, Abruf-Nr. 192575 ). |