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  • 20.11.2013 · Fachbeitrag · WEG

    Nach Erbfall fällige Wohngelder sind keine Nachlassschulden

    | Ob es sich bei Wohngeldschulden für eine geerbte Eigentumswohnung, die auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, um Nachlassverbindlichkeiten oder (auch) um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt, war bisher ­streitig. Der BGH entscheidet diese Frage nun dahingehend, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben im Regelfall (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben sind. |