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  • 01.12.2015 · Fachbeitrag · Widerklage

    Mietminderung ausgeschlossen: Mieter kann klagen

    | Ist eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen, kann der Mieter, der verurteilt wurde, die volle Miete zu zahlen, im Wege der (Hilfs-)Widerklage darauf klagen, dass ihm die gezahlten Mieten erstattet werden (OLG Düsseldorf 12.6.14, 24 U 119/13, Abruf-Nr. 146666 ). |