01.12.2015 · Fachbeitrag · Widerklage
Mietminderung ausgeschlossen: Mieter kann klagen
| Ist eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen, kann der Mieter, der verurteilt wurde, die volle Miete zu zahlen, im Wege der (Hilfs-)Widerklage darauf klagen, dass ihm die gezahlten Mieten erstattet werden (OLG Düsseldorf 12.6.14, 24 U 119/13, Abruf-Nr. 146666 ). |
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