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  • 22.08.2023 · Nachricht · Wohnraummiete

    Fristlose Kündigung wegen Musik- und Partylärm

    | Eine fristlose Kündigung wegen Lärmstörung kann auf die Aussage und die Lärmprotokolle des Mieters einer lärmbeeinträchtigten Nachbarwohnung gestützt werden. Maßgeblich ist die subjektiv empfundene Lästigkeit der Lärmstörung (AG Essen 15.3.23, 138 C 93/22, Abruf-Nr. 236553 ). |