18.12.2022 · Nachricht · Wohnraummiete
Klimaanlage ist mitvermietetes Zubehör
| Die Klimaanlage in einer Wohnung ist mitvermietetes Zubehör. Der Mieter hat daher nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf Herstellung des funktionsfähigen Zustands (AG Berlin-Wedding 27.1.22, 13 C 29/21, Abruf-Nr. 232589 ). |
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