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  • 23.08.2024 · Nachricht · Wohnraummiete

    Mietpreisbremse auf öffentlich geförderten Wohnraum nicht anzuwenden

    | Die Vorschriften über die Mietpreisbremse sind auf öffentlich geförderten Wohnraum nicht anzuwenden, weil die für den preisgebundenen Wohnraum maßgeblichen bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften als Spezialvorschriften diese Regelungen verdrängen (LG Berlin 27.3.24, 66 S 213/23, Abruf-Nr. 242733 ). |