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  • 24.01.2024 · Nachricht · Wohnraummiete

    Modernisierungsmieterhöhung trotz Mietpreisbremse

    | Nach Modernisierungsarbeiten vor Mietbeginn kann der Vermieter eine Miete vereinbaren, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigt. Bestreitet der Mieter die Maßnahmen, ist das unbeachtlich, wenn der Vermieter eine substanziierte Berechnung vorgelegt und Einsicht in sämtliche Unterlagen angeboten hat (AG Charlottenburg 9.6.23, 209 C 29/22, Abruf-Nr. 239051 ). |