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  • 25.03.2024 · Nachricht · Wohnraummiete

    Vermieter muss fachgerechtes Anbringen einer Markise gestatten

    | Überwiegt das Interesse des Mieters am Herstellen eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem Balkon das Vermieterinteresse am Schutz der Bausubstanz sowie am Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, hat der Mieter i. d. R. einen Anspruch auf Gestattung des – fachgerechten – Anbaus einer Markise, § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Unter Umständen kann der Vermieter die Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist und eine zusätzliche Mietsicherheit leistet (LG Berlin 13.3.23, 64 S 322/20, Abruf-Nr. 240291 ). |