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  • 22.08.2022 · Nachricht · Wohnraummiete

    Vermietung „pro Matratze“ ist sittenwidrig

    | Die (Unter-)Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies stellte das OLG Frankfurt a. M. in einem Beschwerdeverfahren wegen beantragter PKH klar. Die beabsichtigte Klage eines Pächters nach fristloser Kündigung des Pachtvertrags über Wohngebäude auf Schadenersatz u. a. wegen aus einer solchen Vermietung entgangener Einnahmen habe keine Erfolgsaussicht. Der Pächter könne daher keine PKH für die Klage verlangen (18.5.22, 2 W 45/22, Abruf-Nr. 230511 ). |