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  • 06.09.2021 · Nachricht · Wohnraummiete

    Wohnung samt Einbauten weitervermietet: kein Schadenersatz vom Vormieter

    | Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet er die Wohnung mitsamt den Einbauten an einen Nachmieter, steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den Vormieter nicht ohne Weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu (LG Berlin 21.6.21, 64 S 219/20, Abruf-Nr. 224220 ). |