Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Gerichtsstand

    Kein gemeinsamer Gerichtsstand bei gleichen Mietverträgen

    | Bei Streitigkeiten aus mehreren – wenn auch gleichlautenden – Miet­verträgen über Grundstücke in verschiedenen Gerichtsbezirken, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht. |