· Fachbeitrag · Hausgeld
Hausgeldabrechnung mit fehlerhaftem Umlageschlüssel
| Verwendet der Verwalter einer WEG bei der Hausgeldabrechnung einen fehlerhaften Umlageschlüssel und wird die Abrechnung von der Eigentümerversammlung genehmigt, ist dieser Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls fristgebunden anfechtbar. |
Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Genehmigung des Jahresabschlusses folgt aus § 28 Abs. 5 WEG. Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit des in der Teilungserklärung enthaltenen Verteilungsschlüssels sind die Wohnungseigentümer befugt, die Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss zu genehmigen (OLG Rostock 20.12.11, 3 W 67/09, Abruf-Nr. 120491).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 31798640