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  • 20.12.2021 · Nachricht · Hausgeldrückstände

    Entziehung eines Wohnungseigentums droht

    | Fortlaufende, nicht nur geringfügige Hausgeldrückstände begründen eine Pflichtverletzung, die nach Abmahnung zu einer Entziehung nach § 17 WEG berechtigt (LG Frankfurt/Main 4.10.21, 2-13 S 9/21, n. rk., Abruf-Nr. 226190 ). |