22.01.2014 · Fachbeitrag · Kündigung
Befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel
| Ist in einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag geregelt, dass sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr verlängert, wenn es nicht binnen einer bestimmten Frist zuvor „gekündigt“ wird, ist die Erklärung, die eine Verlängerung verhindert, keine Kündigung im technischen Sinne. |
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