· Fachbeitrag · WEG
Anspruch eines Eigentümers auf Unterlassen der Baumfällung
| Beruht die Entfernung von Bäumen auf einem bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer, ist der Verwalter gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG verpflichtet, den Beschluss zu vollziehen. |
Der Einwand, die Beschlussfassung habe nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, ist aufgrund der Bestandskraft ausgeschlossen.
Ein Anspruch darauf, dass seine Umsetzung dennoch unterbleibt könnte allenfalls bei einer schwerwiegenden nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in Betracht kommen (BGH 3.2.12, V ZR 83/11, Abruf-Nr. 121835).
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 109 | ID 34123820