· Fachbeitrag · WEG
Beschlusskompetenz für Sanierungsplan und Winterdienst
| Es steht im Ermessen der Wohnungseigentümer, ob sie für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf zu beschränken, die unmittelbar erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu beschließen. Einzelne Wohnungseigentümer können nur durch Vereinbarung und nicht durch Mehrheitsbeschluss zu einer turnusmäßigen Übernahme der Räum- und Streupflicht verpflichtet werden. |
Zur Übertragung der Räum und Streupflicht fehlt die Beschlusskompetenz, weil die Regelung über das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer hinausgeht. Die Pflicht ist nicht nur auf das Gemeinschaftseigentum bezogen sondern betrifft auch die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten. Zudem obliegt die Verkehrssicherungspflicht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer, sonder dem Verband (BGH 9.3.12, V ZR 161/11, Abruf-Nr. 121477).