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  • 20.03.2015 · Fachbeitrag · WEG

    Bestimmtheit eines Beschlusses über Handwerkerauftrag

    | Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Vergabe von Handwerkerleistungen muss hinreichend bestimmt sein. Daraus muss ersichtlich sein, welcher Auftrag wann erteilt werden soll. Er muss den genauen Inhalt des Auftrags beinhalten, was auch durch Bezugnahme auf den Auftrag erfolgen kann (AG Dortmund 3.3.15, 512 C 53/14, Abruf-Nr. 144067 ). |