22.06.2015 · Fachbeitrag · WEG
Getrennte Rücklagen bei Mehrhausanlagen zulässig
| Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen, die aus getrennten Baukörpern bestehen und damit eine eindeutige Kostenzuordnung erlauben, buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude oder Gebäudekomplexe ist. |
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