· Fachbeitrag · WEG-Sondernutzungsrecht
Stellplatzberechtigung für nur einen Miteigentümer der Wohnung
| Ein Sondernutzungsrecht (hier an einem Stellplatz innerhalb einer im Sondereigentum stehenden Duplexgarage) kann auch einem von mehreren Miteigentümern einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit übertragen werden. |
Sondernutzungsrechte können nicht nur einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit insgesamt zugeordnet werden, sondern auch einem Miteigentumsanteil an dieser. Etwaige grundbuchtechnische Schwierigkeiten können dem nicht entgegen gehalten werden, weil das Grundbuchverfahrensrecht dienende Funktion hat (BGH 10.5.12, V ZB 279/11, Abruf-Nr. 122074).
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 127 | ID 34477750