18.12.2013 · Fachbeitrag · WEG
Streit über Zuordnung der Kosten ist WEG-Streitigkeit
| Ein zwischen den Mitgliedern einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft geführter Rechtsstreit darüber, ob die Kosten einer erfolglos betriebenen Entziehungsklage (§ 18 Abs. 1 S. 2 WEG) zu den Verwaltungskosten zählen, ist als Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG zu qualifizieren (BGH 10.10.13, V ZR 281/12, Abruf-Nr. 133684 ). |
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