· Fachbeitrag · WEG
Verwirkung des Nutzungsrechts am Stellplatz
| Nutzt ein Wohnungseigentümer über 27 Jahre lang nicht den ihm zugewiesenen PKW-Stellplatz, sondern einen anderen, ihm nicht zugewiesenen, gibt er damit gegenüber der WEG zu erkennen, keinen Anspruch auf den ihm zugewiesenen Stellplatz erheben zu wollen. |
Damit verwirkt er sein Nutzungsrecht. Dies kann auch seinem Rechtsnachfolger gegenüber geltend gemacht werden, dem mithin kein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer „seines“ Stellplatzes zusteht (LG Braunschweig 21.1.14, 6 S 336/13, Abruf-Nr. 143303).
Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 201 | ID 43059202