20.11.2013 · Fachbeitrag · WEG
Videoüberwachung des Eingangs einer Wohnanlage zulässig
| Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden. Die Videoüberwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, nämlich zum Schutz der Wohnanlage und ihrer Bewohner. |
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