22.05.2013 · Fachbeitrag · WEG
Vorschussklage zur Mängelbeseitigung nur gemeinsam möglich
| Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Werkvertrag über die Sanierung des Gemeinschaftseigentums (hier: Fenster und Wärmeverbundsystem) geschlossen, ist sie Inhaberin sämtlicher Rechte aus diesem Vertrag, auch der Gewährleistungsansprüche (§ 10 Abs. 6 S.1, 2 WEG). |
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